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   BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B   

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BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B (https://dejure.org/2008,53310)
BSG, Entscheidung vom 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B (https://dejure.org/2008,53310)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - B 3 P 18/08 B (https://dejure.org/2008,53310)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Marburg - S 7 P 99/03
  • LSG Hessen - L 8 P 7/07
  • BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R

    Klageart für Leistungen der privaten Pflegeversicherung - Abgrenzung der

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B
    Der Kläger ist mit einem Schieberollstuhl ausgestattet und erhielt vom Beklagten zur Abwendung der Zwangsvollstreckung im Verlaufe eines schließlich rechtskräftig zu seinen Lasten entschiedenen Rechtsstreits um die Versorgung mit einem eigen bedienbaren Elektrorollstuhl (Urteil des erkennenden Senats vom 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R -, SozR 4-3300 § 40 Nr. 2; Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 20.2.2006 - 1 BvR 268/06 -, SozR 4-3300 § 40 Nr. 3) einen solchen Rollstuhl, den er noch immer besitzt.

    Die damit verbundene Verringerung des allgemeinen Pflegebedarfs hat es als Folge des Behinderungsausgleichs angesehen, die nichts daran ändert, dass ein solches Hilfsmittel in aller Regel allein der Leistungspflicht der Krankenversicherung zuzuordnen ist, eine Leistungspflicht der Pflegeversicherung also nicht besteht (Urteil vom 10.11.2005 aaO RdNr 16 f).

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).

    8 3. Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ist nur dann formgerecht bezeichnet, wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben; außerdem muss dargelegt werden, warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B
    Diese Anforderungen betreffen die gesetzliche Form iS von § 169 SGG (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 48 und BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12).
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/06 R

    Hilfsmitteleigenschaft eines Stehtrainer - Rechtsweg in Verfahren über Ansprüche

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B
    Das LSG hat zu der hier ausschließlich zur Entscheidung stehenden Leistungspflicht der privaten Pflegeversicherung - für Klagen aus der privaten Krankenversicherung sind die Zivilgerichte zuständig (Bundessozialgericht , Urteil vom 6.9.2007 - B 3 P 3/06 R -, SozR 4-3300 § 40 Nr. 6) - ausgeführt: Der Anspruch könne nicht auf den Pflegeversicherungsvertrag gestützt werden, weil der Rollstuhllifter kein Hilfsmittel der Pflegeversicherung sei.
  • BVerfG, 20.02.2006 - 1 BvR 268/06

    Versorgung mit einem eigenbedienbaren Rollstuhl mit elektrischem Antrieb in der

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B
    Der Kläger ist mit einem Schieberollstuhl ausgestattet und erhielt vom Beklagten zur Abwendung der Zwangsvollstreckung im Verlaufe eines schließlich rechtskräftig zu seinen Lasten entschiedenen Rechtsstreits um die Versorgung mit einem eigen bedienbaren Elektrorollstuhl (Urteil des erkennenden Senats vom 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R -, SozR 4-3300 § 40 Nr. 2; Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 20.2.2006 - 1 BvR 268/06 -, SozR 4-3300 § 40 Nr. 3) einen solchen Rollstuhl, den er noch immer besitzt.
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51, § 160a Nr. 13 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8) oder sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt (Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, 1X. Kap RdNr 65 f mwN).
  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 4/01 R

    Private Pflegeversicherung - Leistungszusage - Nichtanwendung der

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B
    Der Kläger hat lediglich angegeben, das LSG habe - aus seiner Sicht - ein Urteil des BSG (vom 22.8.2001 - B 3 P 4/01 R - BSGE 88, 268 = SozR 3-3300 § 23 Nr. 6) nicht beachtet oder unter Verkennung dieser Rechtsprechung entschieden.
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 3 P 18/08 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 P 41/08

    Private Pflegeversicherung - Pflegehilfsmitteleigenschaft eines elektrischen

    Diese Rechtsprechung habe das Bundessozialgericht auch in den die Beteiligten betreffenden Verfahren über Revisionsnichtzulassungsbeschwerden gegen die Urteile des 8. Senats des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. April 2008 (L 8 P 7/07 - Rollstuhllifter zum Transport eines Elektrorollstuhls mit dem Pkw; L 8 P 8/07 - Trainingsgerät I.; L 8 P 9/07 - Industrie-Plattformlift zur Überwindung der Höhendifferenz zwischen Hauseingang und Straße unter Benutzung des Rollstuhls) mit aktuellen Beschlüssen vom 20. November 2008 (Az.: B 3 P 18/08 B, B 3 P 19/08 B und B 3 P 20/08 B) nochmals bestätigt.

    Diese vom Senat bereits in seinen zwischen den Beteiligten ergangenen Urteilen vom 24. April 2008 (L 8 P 7/07, L 8 P 8/07 und L 8 P 9/07) dargelegte Rechtslage hat auch das Bundessozialgericht in den die Revisionsnichtzulassungsbeschwerden des Klägers verwerfenden Beschlüssen vom 20. November 2008 (B 3 P 19/08 B zu L 8 P 8/07) und 2. Dezember 2008 (B 3 P 18/08 B zu L 8 P 7/07; B 3 P 20/08 B zu L 8 P 9/07) zu Grunde gelegt.

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